Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Apel Mietstation

§  1 Geltungsbereich

(1)  Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis anders lautender Geschäftsbedingungen die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringen.

(2)  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind darin schriftlich niedergelegt, unbeschadet nachträglich vereinbarter mündlicher Individualvereinbarungen.

§ 2 Angebot

(1)  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich dies aus den Umständen ergibt.

(2)  Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3)  Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und

Urheberrechte vor; sie dürfen – sofern es sich nicht um allgemein zugängliche Prospekte und Produktinformationen handelt – nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.

(4)  Ist die Bestellung eines Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3  Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Die von uns genannten Preise verstehen sich EXW gemäß Incoterms® 2010, ausschließlich Verpackung zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer.

(2)  Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3)  Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig. Bezüglich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4)  Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich bei einem Vertrag mit einem unternehmerischen Kunden der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der unternehmerische Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Für den Kunden, der Verbraucher ist, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen bzw. -senkungen zu ändern. Ein Verbraucher ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(5)  Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht ist für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits wurde eine Kardinalpflicht verletzt (zum Begriff der „Kardinalpflicht“ vergleiche unten bei § 8 Absatz (3)) oder der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif gerichtlich festgestellt.

(6)  Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig oder entscheidungsreif gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4  Lieferung

(1)  Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.

(2)  Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern unter Berücksichtigung der durch die Ereignisse verursachten Verzögerung verlängert.

(3)  Die Lieferzeit ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung der Ware erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.

(4)  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang

(1)  Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn wir die Ware dem Kunden zur Abholung bereitstellen und ihn hiervon benachrichtigen.

(2)  Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns versichert.

(3)  Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6  Eigentumsvorbehalt

(1)  Bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware unser Eigentum. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.

(2)  Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgen. Mit der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(3)  Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem im Falle von Zahlungsverzug des Kunden zulässigen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen gegen den Kunden fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.

(4)  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit fruchtlos verlaufenen Vollstreckungsmaßnahme durch Dritte, sind wir nach Mahnung und angemessener Zahlungsfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch in unserem Eigentum stehende Ware herauszuverlangen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5)  Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung von Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck den Lagerort des gelieferten Gegenstandes betreten und befahren können.

(6)  Der Kunde darf den gelieferten Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

(7)  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr realisierbarer Wert unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Mangelbeseitigung

(1)  Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Sach- und Rechtsmängel der

Ware Gewähr nach unserer Wahl durch Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung auf eigene Kosten. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, ist der unternehmerische Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder seinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem unternehmerischen Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.

(2)  Ist der Kunde Verbraucher, leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich § 7 (3) und § 8 dieser AGB.

(3)  Soweit der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung ergänzend oder ausschließlich Schadensersatz beansprucht, gelten stets die Begrenzungen gemäß dem nachstehenden § 8 dieser AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Rev. 08/2011) (4)  Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß oder durch nicht aus einem Fabrikationsfehler resultierender Korrosion entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.

(5)  Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. In den in § 8 (2) beschriebenen Fällen sowie bei grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

(6)  Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die Bestimmungen gemäß § 7 (2) und (3), § 8 dieser AGB sinngemäß und die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(7)  Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, wir erteilen im Einzelfall eine ausdrückliche und schriftliche Garantie. Herstellergarantien unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.

(8)  Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Regelungen unter

§ 8  Haftung auf Schadensersatz

(1) Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche Ansprüche des Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.

(2) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben: Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz unsererseits und dann, wenn aufgrund von Pflichtverletzungen durch uns die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden sind. Wir haften insbesondere unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiterhin stehen wir für etwaige im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich gewährte Garantien ein. Dieser Absatz (2) gilt vorrangig gegenüber allen nachfolgenden Bestimmungen.

(3) Definition von „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“: Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn die Pflichterfüllung für die Erreichung des

Vertragszwecks wesentlich ist, weil andernfalls der Vertragszweck gefährdet wäre, sowie dann, wenn der Kunde als Vertragspartner regelmäßig auf die Einhaltung der Pflicht vertrauen darf. Unter dieser Schwelle liegende Pflichten stellen Nicht-Kardinalpflichten dar. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich differenziert wird, sind beide Formen, also „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“, erfasst.

(4) Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung unserseits vor, haften wir für Schäden unbegrenzt mit folgender Einschränkung: Für einfache Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Beim Vorliegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits

haften wir sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern gegenüber beschränkt bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden, wenn eine Kardinalpflicht betroffen ist. Im Falle einer leicht

fahrlässigen Pflichtverletzung einer Nicht-Kardinalpflicht durch Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Verbrauchern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

(6) Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten u. ä. haften wir im Verhältnis zu Verbrauchern bei fahrlässig verursachten Schäden, wobei die Begrenzungen gemäß allen vorstehenden Bestimmungen gelten. Im Verhältnis zu Unternehmern ersetzen wir Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden nur bei grob fahrlässig verursachten Kardinalpflichtverletzungen bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(7) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Reparatur- und Wartungsleistungen

Diese AGB finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß Anwendung, insbesondere gelten die §§ 1, 2, 3, 4, 8, 11 und 12 dieser AGB.

Im Übrigen, vor allem im Bereich der Mangelbeseitigung, Gefahrtragung (Abnahme) und des Werkunternehmerpfandrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass gegenüber Unternehmern unsere Gewährleistungsfrist für Mängel auf ein Jahr ab der Abnahme beschränkt ist. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall nach vorstehendem § 8 beschränkt.

§ 10 Entsorgung

(1)  Ist der Kunde Unternehmer und unterliegt die Ware dem Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen beim Kaufvertragsabschluss schriftlich zu äußernden Wunsch an, die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen. Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kostennach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten in diesem Fall von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. II Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

(2)  Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei nichtgewerblichen Dritten, an die der Kunde die Ware weitergibt, bleibt es bei der Regelung nach § 10 Absatz (2) dieser AGB.

(3)  Unsere vorstehenden Ansprüche auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden, der Unternehmer ist, verjähren nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmers bei uns über die Nutzungsbeendigung.

§ 11 Datenschutz

Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden auftragsbezogene Kundendaten erhoben, über EDV gespeichert, statistisch bearbeitet und intern an unsere Verkaufs- und Service-Mitarbeiter übermittelt, wozu der Kunde bereits mit der Bestellung seine Einwilligung gibt. Die Kundendaten werden ausschließlich im Zuge der Geschäftsbeziehung erhoben, gespeichert und genutzt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Kunde kann jederzeit sein Einverständnis widerrufen. Die vertrauliche Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-rechtlichen Datenschutzbestimmungen ist im In- und Ausland gewährleistet. 

Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzbestimmungen wie der EU-DS-GVO wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte bsw. durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Einbezug geeigneter Garantien bei sorgfältiger Auswahl unserer Partner und Dienstleister. (5) Unsere übrigen Bestimmungen zum Datenschutz bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1)  Bei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt dass Gerichtstand und Erfüllungsort der Sitz des Vermieters Witzenhausen ist.